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AG Hannover, 26.03.2009 - 561 C 16249/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Erhebliche Flächenabweichung der Vergleichswohnungen bei Mieterhöhung
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 6724
Wird zitiert von ... (2)
- AG Lünen, 07.04.2016 - 7 C 507/15
Wohnungen mit unterschiedlicher Ausstattung sind nicht vergleichbar!
Infolgedessen ist davon auszugehen, dass in dem Erhöhungsverlangen lediglich 2 Vergleichswohnungen angegeben sind, so dass das Erhöhungsverlangen formell unwirksam ist, was die Unzulässigkeit der Klage zur Folge hat (vergleiche Amtsgericht Hannover BeckRS 2012, 06724;… Schmidt/Futterer/Blank, Mietrecht, § 558 a Rn. 147;… Sternel Mietrecht, 4. Aufl. IV Rn. 254; BGH NJW-RR 2014, 1357). - AG Gronau, 01.12.2020 - 2 C 107/20
Vergleichswohnungen müssen ungefähr gleich groß sein!
Eine derartige Abweichung der Wohnungsgröße führt vorliegend dazu, dass die genannten beiden kleineren Wohnungen nicht als Vergleichswohnungen im Sinne von § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB herangezogen werden können und das Mieterhöhungsverlangen bereits aus diesem Grunde formal unwirksam ist (wie hier AG Hannover, Urteil vom 12.02.2010 - Az. 452 C 14401/09; AG Hannover, Urteil vom 26.03.2009 - Az. 561 C 16249/08; AG Hannover, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 425 C 4524/07).